Hospizarbeit, Palliativversorgung und Trauerbegleitung leisten einen großen Beitrag zur Suizidprävention. Allerdings fehlt es nach Ansicht der Malteser nach wie vor an einem ausreichenden Angebot.
In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie in ambulanten Pflegediensten stehen zu wenig qualifizierte Mitarbeitende zur Verfügung, um Menschen am Lebensende mit aufkommenden Suizidgedanken zu helfen. „In diesen existenziellen Krisen kann heute schon dem Einzelnen, der sich mit Suizidgedanken trägt, wie auch seinen Zugehörigen fachkompetent beigestanden werden“, sagt Elmar Pankau, Vorstandsvorsitzender der Malteser in Deutschland. Schwer erkrankte Menschen oder diejenigen, die einen nahestehenden Menschen verloren haben, können eine gute Lebensqualität sowie Orientierung und Stabilität mit den Maßnahmen der Hospizarbeit, Palliativversorgung und Trauerbegleitung erreichen. Dafür benötigen sie allerdings hierfür sensibilisierte Mitarbeitende, die auch einem Suizidwunsch nachgehen und gemeinsam mit dem Betroffenen Lösungen suchen.
Hospizliche und palliative Versorgung in der Alltagspflege
Hospizliche und palliative Versorgung muss in der Alltagspflege selbstverständlich sein
Der Bundestag will im kommenden Jahr ein Gesetz zur Suizidprävention beschließen. Dies ist das Anliegen eines im Juli 2023 mit großer Mehrheit angenommenen Entschließungsantrags. Die Malteser fordern dazu, dass erstens alle, die in der Betreuung von Bewohnern und zu Pflegenden tätig sind, Basisschulungen zu Palliativ-Care erhalten. Palliativ Care ist die spezialisierte Pflege von schwerkranken oder sterbenden Menschen. In jedem Wohnbereich einer Einrichtung sollte eine Palliative-Care-Fachkraft tätig sein.
Palliativfachkräfte in Krankenhäusern
Zweitens sollte es in jedem Krankenhaus Palliativdienste (vergleichbar der „Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung“, SAPV) geben. Palliativfachkräfte wären ebenfalls auf allen Stationen einzuführen. „Palliativstationen reichen nicht. Vielmehr muss eine hospizliche und palliative Versorgung in der Alltagspflege früher ansetzen, und zwar auf allen Stationen des Krankenhauses“, sagt der Malteser Vorstand. Wichtig ist es zudem, bei der Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus einen nahtlosen Übergang in die ambulante Hospiz- und Palliativversorgung sicherzustellen. Die Finanzierung dieser Maßnahmen darf nicht zu Lasten von Bewohnern, Patienten und Trägern der Dienste und Einrichtungen gehen.
Niedrigschwellige Trauerangebote
Drittens möchten die Malteser erreichen, dass mehr niedrigschwellige Trauerangebote zur Verfügung stehen. Betroffene Menschen sollen durch Beratungs- und Begleitungsangebote ‚Anker‘ für sich finden können. Die qualifizierte Unterstützung sollte zeit- und ortsunabhängig sein können, wie es zum Beispiel über Online-Beratungen möglich ist. Trauerbegleitung ist bisher nur spendenfinanziert und benötigt dringend eine gesetzlich garantierte Finanzierungsstruktur.
Kein Zwang zur Mitwirkung und Duldung eines assistierten Suizids
Viertens fordern die Malteser vom Gesetzgeber, dass Träger von Sozial- und Gesundheitseinrichtungen weder zur Mitwirkung noch zur Duldung eines assistierten Suizids durch Dritte in ihren Diensten und Einrichtungen gezwungen werden dürfen. „Menschen in Krisen benötigen ein stabiles und lebensbejahendes Umfeld. Eine Suizidassistenz im Nebenzimmer lehnen wir im Sinne dieser Menschen entschieden ab“, argumentiert Pankau.